E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Versetzung wegen einer Filialschließung

Wird die Filiale eines Unternehmens geschlossen, kann der Arbeitgeber die dort beschäftigten Arbeitnehmer ohne Änderungskündigung versetzen.

Will ein Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen ändern, muss er grundsätzlich eine Änderungskündigung aussprechen. Soll hingegen nur der Arbeitsplatz geändert werden, ist dies alleine aus dem Direktionsrecht heraus möglich, etwa, wenn durch die Schließung einer Filiale den dort beschäftigten Arbeitnehmern ein neuer Einsatzort zugewiesen wird.

Bleiben die übrigen Arbeitsbedingungen unverändert, insbesondere das Gehalt, die Arbeitszeit und auch die Tätigkeit selbst, ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz keine Änderungskündigung erforderlich. Bei einer Weigerung des Arbeitnehmers, dort zu arbeiten, gerät der Arbeitgeber also nicht in Annahmeverzug und ist dann auch nicht verpflichtet, das Gehalt weiter zu zahlen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22