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Keine Kündigung bei unberechtigter Nutzung eines Dienstfahrzeuges

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht aufgrund der vermuteten nicht berechtigten Nutzung eines Dienstfahrzeugs kündigen.


Die Beklagte hatte in dem entschiedenen Fall, dem Kläger ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, dessen private Nutzung sie untersagt hatte. Ursprünglich wurden die Fahrten ausschließlich in einem Papierfahrtenbuch durch den Kläger eingetragen. Im Jahr 2019 rüstete die Beklagte ihre Fahrzeuge flächendeckend auf ein elektronisches Fahrtenbuch um. Aufgrund von Auswertungen des elektronischen Fahrtenbuches war die Klägerin der Meinung, der Arbeitnehmer hätte bei der Arbeitszeit betrogen und kündigte das Arbeitsverhältnis. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht jetzt entschied.

Soweit der Kläger mit dem Dienstfahrzeug seine Wohnung aufgesucht hatte, handelte es sich um Fälle, bei denen der Kläger nur mit einem sehr kurzen Umweg an seinem Haus vorbeigefahren ist, um die Toilette aufzusuchen. Angesichts der langen beanstandungsfreien Beschäftigungszeit fiel die Interessenabwägung zu Lasten der Beklagten aus.
 
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil LAG NW 6 Sa 522 20 vom 18.12.2020
[bns]
 

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