E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Ohne vertragliche Vereinbarung keine einseitige Kurzarbeit

Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist.

Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage behalten Arbeitnehmer ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber.

In dem entschiedenen Fall, ordnete der Arbeitgeber ohne rechtliche oder vertragliche Grundlage Kurzarbeit an und kürzte einen Teil des Gehaltes des Klägers und bezeichnete die Zahlung in den erteilten Abrechnungen als "Kurzarbeitergeld". Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten selbst fristlos und klagte seinen vollen Lohn ein. Das Arbeitsgericht Siegburg gab ihm Recht.
 
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil ArbG Siegburg 4 Ca 1240 20 vom 11.11.2020
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-28 wid-149 drtm-bns 2024-03-28