E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Leiharbeiter dürfen auf einen Arbeitsplatz auch über 18 Monate hinweg eingesetzt werden

Entleiher dürfen Dauerarbeitsplätze auch über 18 Monate hinweg mit Leiharbeitnehmern besetzen.

Die Arbeitnehmerüberlassungshöchstdauer arbeitnehmerbezogen ausgestaltet. Der Zugang zu einer unbefristeten Beschäftigung beim Entleiher darf jedoch nicht behindert werden.

So müssen die Leiharbeitnehmer über die im entleihenden Unternehmen offenen Stellen unterrichtet werden, damit sie die gleichen Chancen auf einen unbefristeten Arbeitsplatz haben wie die übrigen Arbeitnehmer dieses Unternehmens.

Die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Leiharbeitnehmer müssen mindestens denjenigen entsprechen, die für diese Arbeitnehmer gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt würden.
 
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil LAG Koeln 9 TaBV 23 19 vom 06.09.2019
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-26 wid-149 drtm-bns 2024-12-26