E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Freie Arbeitszeit kann auch Nachteile haben

Die Betriebsparteien haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.


Das Gesetz verbietet unmittelbare und auch mittelbare Diskriminierungen wegen einer Teilzeittätigkeit. Das ist dann der Fall, wenn eine Regelung dazu führt, dass typischerweise Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt werden.

Eine Differenzierung der Vergütung durch eine Rahmenbetriebsvereinbarungen nach wechselndem oder festem Deputat ist jedoch zulässig. Das führt zwar dazu, dass eine Arbeitsleistung, die in ihrem Kern der Tätigkeit gleich ist, unterschiedlich vergütet wird. Der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist in der deutschen Rechtsordnung jedoch keine allgemeingültige Anspruchsgrundlage, sondern bedarf der Umsetzung in Anspruchsgrundlagen.
 
Landesarbeitsgericht Baden Württemberg, Urteil LAG BW 9 Sa 17 17 vom 13.09.2017
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24