E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Mobbing bei berechtigter Ausübung des Direktionsrechts

Nicht jede überzogene aber im Kern berechtigte Kritik eines Arbeitgebers an einem Arbeitnehmer stellt eine Persönlichkeitsverletzung bzw.

Mobbing gegenüber dem Arbeitnehmer dar. Dies gilt erst Recht, wenn das Verhalten des Arbeitgebers eine Reaktion auf ein vorhergehendes Verhalten eines Arbeitnehmers darstellt, der zuvor selbst heftig Kritik an Maßnahmen des Arbeitgebers geübt hat.

In dem entschiedenen Fall warf der Arbeitgeber einer angestellten Diplom-Ökonomin Arbeitszeitbetrug vor und kündigte ihr. Nach einem erfolgreichen Kündigungsschutzprozess setzte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin vorübergehend an einem anderen Arbeitsort ein und führte ein Abwesenheitsbuch im Unternehmen ein. Zudem wies der Arbeitgeber Schulungswünsche der Arbeitnehmerin ab, welche das vom Arbeitgeber hierfür vorgesehene Budget deutlich überstiegen ab, was die Betroffene heftig kritisierte. Die Arbeitnehmerin verlangte Schmerzensgeld wegen Mobbings.

Mobbing liegt bei mehreren schikanierenden Einzelakten vor, die zusammengefasst das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzen.
 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil LAG NW 17 Sa 602 12 vom 26.03.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22