E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Höhere Pfändungsfreigrenzen

Zum 1. Juli steigt der unpfändbare Teil des Arbeitslohns um durchschnittlich 5,6 Prozent.

Die Zivilprozessordnung schreibt zum 1. Juli die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen bei der Lohnpfändung vor. Die Pfändungsfreigrenzen orientieren sich dabei an der Entwicklung des steuerfreien Existenzminimums im Einkommensteuergesetz. Da der so genannte Grundfreibetrag im letzten Jahr deutlich gestiegen ist, erhöht sich jetzt auch der unpfändbare Teil des Arbeitslohns um durchschnittlich 5,6 Prozent. Beispielsweise steigt der absolut unpfändbare Betrag von 930,00 auf 985,15 Euro des Nettomonatslohns, bei wöchentlicher Lohnverrechnung von 217,50 Euro auf 226,72 Euro und bei täglicher Abrechnung von 43,50 auf 45,34 Euro. Arbeitgeber müssen als Drittschuldner diese Änderung ab dem 1. Juli 2005 beachten.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-27 wid-153 drtm-bns 2024-11-27