E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Tariftreueerklärung bei Ausschreibungen

Die Forderung, bei öffentlichen Ausschreibungen eine Tariftreueerklärung als Angebotsinhalt abzugeben, ist verfassungskonform.

Das Berliner Vergabegesetz darf auch weiterhin vorsehen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von den Anbietern eine verbindliche Tariftreueerklärung mit abgegeben werden muss. Auf Vorlage des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs erklärte das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Regelung für verfassungskonform. Weder die negative Koalitionsfreiheit noch die Berufsfreiheit des Grundgesetzes stünden einer Regelung entgegen, nach der ein Auftragnehmer sich zur Einhaltung der geltenden Tarifbestimmungen verpflichten muss. Soweit das Gericht überhaupt einen Eingriff in die Berufsfreiheit annahm, sieht es diesen als gerechtfertigt an, da nur so einem Verdrängungswettbewerb auf Kosten der Arbeitnehmer entgegen gewirkt werden kann.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21