Arbeitsrecht Hamburg - Aktuelles
Weil moderne Software auch geringste Wettbewerbsverstöße im Internet mit wenig Aufwand aufspürt, wurden auch Bagatellverstöße gegen das Wettbewerbsrecht in der Vergangenheit oft massenhaft abgemahnt. Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay und Amazon Handel treiben, geraten dann durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis. Dem will das Bundesjustizministerium nun Einhalt gebieten und plant daher einen Gesetzesentwurf, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen reduzieren soll.
Unter anderem sollen die Gegenstands- und Streitwerte so angepasst werden, dass die Abmahnkosten nicht mehr aus dem Ruder laufen können. Nach geltendem Recht kommt es außerdem bei Internetangeboten zu "fliegenden Gerichtsständen"; die Betroffenen können also vor Gerichten weit weg von ihrer Niederlassung oder ihrem Wohnsitz verklagt werden. Auch damit soll zukünftig Schluss sein. Außerdem sollen missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten. Schließlich soll auch im Urheberrecht der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden: Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, sollen sich nicht mehr lohnen.
Zwar scheinen die überzogenen Abmahnungen abzunehmen - erst im Oktober berichtete der Heise-Verlag, dass Massenabmahnungen kaum noch festzustellen sind. Trotzdem ist das Vorhaben im Interesse der Rechtssicherheit für Händler und Nutzer zu begrüßen. Allerdings liegen die Pläne bis jetzt nur als Ankündigung des Ministeriums vor. Einen genauen Zeitplan für die Umsetzung des Gesetzesvorhabens gibt es also noch nicht. Voraussichtlich ist daher im Lauf des Jahres 2012 mit den entsprechenden Änderungen zu rechnen.