E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Wer muss die Behandlungskosten für eine gefundene Katze tragen?

Die Tierarztpraxis hat gegen die Gemeinde einen Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten.

Das VG Koblenz kam zu der Überzeugung, dass die für Fundsachen geltende Vorschriften grundsätzlich auch auf gefundene Tiere anwendbar sind. Im vorliegenden Fall muss daher die Verbandsgemeinde als Trägerin der Fundbehörde einer Tierarztpraxis die Behandlungskosten für drei dort abgegebene und behandelte Katzen erstatten. Anders läge der Fall, wenn es sich bei den Katzen um herrenlose Wildlinge gehandelt hätte.
 
VG Koblenz, Urteil VG Koblenz 2 K 533 17 KO vom 13.09.2017
Normen: § 960 Abs. 3 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21