E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Erbschaft ist bei Privatinsolvenz nicht sozialleistungsmindernd

Die Agentur für Arbeit darf eine Erbschaft nicht auf die Sozialleistungen anrechnen, wenn dieses Erbe direkt zur Begleichung von Schulden aus einer Privatinsolvenz verwendet wird.


In dem zugrunde liegenden Verfahren befand sich die betroffene Empfängerin von Sozialleistungen im Verfahren für die Restschuldbefreiung. Ihr im Jahr 2011 verstorbener Vater hinterließ ihr rund 15.000 Euro. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen überwies sie die Hälfte des Geldes dem Insolvenzverwalter zum Zweck der Schuldbegleichung. Das zuständige Jobcenter hingegen rechnete die Erbschaft in voller Höhe als anspruchsminderndes Einkommen auf Sozialleistungen an.

Diese Auffassung nicht teilend wies das Bundessozialgericht darauf hin, dass die Frau die Hälfte des Erbes entsprechend den gesetzlichen Regelungen an den Insolvenzverwalter überweisen mussten. Dieser Betrag stand ihr somit von Gesetzes wegen nicht zur Verfügung. Folglich durfte das Jobcenter auch nur die verbleibende Hälfte des Geldes mindernd auf die Sozialleistungen anrechnen.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 14 AS 73 12 R vom 12.06.2013
Normen: § 295 I Nr.2 InsO, § 11 I S.1 SGB II
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21